Wahlhandbuch

GEW-Personalräte: Demokratisch ... Kompetent ... Streitbar

Es ist und bleibt das Ziel der GEW, ihre Arbeit an diesen Ansprüchen zu messen und auszurichten und die  Personalräte an den Schulen so umfassend zu unterstützen, damit sie demokratisch, kompetent und auch   streitbar die Vertretung der Kolleginnen und Kollegen wahrnehmen können. Kollegien brauchen Personalräte,   die aktiv darüber wachen, „dass alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt   werden, … dass jede Benachteiligung unterbleibt“.

Kollegien brauchen Personalräte, die bereit und in der Lage sind, Konflikten nicht auszuweichen, sondern mitzuwirken, dass sie  konstruktiv im Interesse der Kolleginnen und Kollegen gelöst werden. Der Aufgabenbereich der Personalräte ist inzwischen sehr  breit, das bestehende Personalvertretungsgesetz wird der Entwicklung der Arbeitssituation in den Schulen längst nicht mehr  gerecht.

  • Zu den Kernaufgaben von Personalräten gehören die Beteiligung bei Einstellung, Abordnung, Versetzung, Stellenbesetzung (je  nach Funktion) und das Stellenzuweisungsverfahren, d.h. die Versorgung der Schulen mit Stellen. Schulpersonalräte sind    diejenigen, die die Situation und den Bedarf in ihrer Schule am besten kennen. Daher ist ihre kompetente Beteiligung so wichtig.  Sie kontrollieren, ob alles in transparenten, rechtlich einwandfreien Verfahren abläuft und niemand benachteiligt wurde. Dabei  müssen sie immer darauf achten, dass auch die Interessen des gesamten Kollegiums eingebracht werden.
  • Einstellungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (im allgemeinen Sprachgebrauch: Angestellte) fordern Schulpersonalräten immer noch erhebliche zusätzliche Kenntnisse in Bezug auf die Möglichkeiten des Tarifvertrags Hessen ab, besonders zu den Fragen der Eingruppierung und Einstufung. Hier unterstützen unsere GEW Gesamtpersonalratsmitglieder mit   ihren übergreifenden Kenntnissen und dem Rückhalt der GEW Tarifabteilung oft die Schulpersonalräte, damit die Rechte der neu  einzustellenden Kolleginnen und Kollegen in jedem Fall gewahrt werden.
  • Dazu kommt die Vertretung der Beschäftigten, deren Arbeitszeit sich nicht nach Pflichtstunden bemisst, sondern tarifvertraglich  festgelegt und durch Arbeitszeitrichtlinie zusätzlich konkretisiert ist, wie es für sozialpädagogische Fachkräfte und  Beschäftigte in der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung der Fall ist. Hier heißt es, genau hinsehen, Richtlinie und Handreichungen der GEW vornehmen und auch bei der GEW Unterstützung suchen, wenn man als Schulpersonalrat mal nicht so recht weiter weiß.
  • Auch die Aufgaben der Personalräte an Selbstständigen Schulen fordern Schulpersonalräten viel ab. Hier müssen die Rechte der Beschäftigten, die Belastungen, die Sicherung demokratischer Entscheidungswege besonders im Fokus stehen, was bedeutet, als Personalrat die durchaus umfangreichen speziellen Rechtsgrundlagen anzueignen. Es bedeutet aber auch, sich mit  anderen in der GEW zu besprechen, damit nicht unter der Maßgabe „Selbstständig“ Wege beschritten werden, die ein Kollegium   so nicht mittragen kann.
  • Vereinfachte Wege durch die Telekommunikation werden in der Regel begrüßt. Das endet aber bspw. ganz schnell an dem Punkt, wo es Usus ist, dass Vertretungsregelungen für den Folgetag noch abends per Mail verschickt werden. Ein durchaus nicht  einfaches Beteiligungsfeld von Personalräten, weil im konkreten Fall sehr unterschiedliche Interessen, aber auch Rechtslagen  zusammen gebracht werden müssen.
  • Es bleiben aber auch die vielen Dauerthemen, die sich nicht ändern: Probleme bei Teilzeit, Ungleichbehandlung bei Springstunden – und was es an Schwierigkeiten des Alltags so gibt und wo es häufig Konflikte zu lösen gilt.

In der Auswahl von Aufgaben der Personalräte wird sehr deutlich, dass die Kollegien GEW Personalräte brauchen, die demokratisch, kompetent und  streitbar sind – all das wird nämlich von ihnen verlangt. Aber Personalräte wissen auch: sie stehen nicht alleine. Eine der großen  Stärken der GEW ist ihre Unterstützung der Personalratsarbeit. Zunächst durch dieRechtsstelle der GEW, aber besonders auch  durch eine gute Vernetzung der Personalräte untereinander, durch Schulungen, durch Materialien zu  den verschiedenen Themen, die – selbst wenn nicht speziell für Personalräte erstellt – immer den Blickwinkel von Personalräten    mit aufnehmen. Die GEW arbeitet auf vielen Wegen dauerhaft daran, dass ihre Personalräte möglichst mindestens auf dem  gleichen Informationsstand sind, wie die Leitung der Dienststelle. GEW Personalräte fordern ihre Rechte ein und achten darauf, auch eigenständig für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen aktiv zu werden.

Ein starkes Rückgrat und Spaß an der Arbeit ist gefragt; die Unterstützung der GEW ist sicher. Ansonsten ist es so wie mit dem  Unterricht: Die vielfältigen Aufgaben der Personalräte müssten zwingend eine höhere Entlastung der Personalräte für diese  Aufgaben mit sich bringen, und dafür müssen wir auch weiter gemeinsam eintreten. Wir wissen aber trotzdem: Wären  Personalräte ihren Aufgaben in der Vergangenheit nicht verantwortungsvoll nachgekommen wären, hätten wir heute mit noch  größeren Problemen zu kämpfen.

Und auch dies will ich nicht verschweigen: Personalratsarbeit ist manches Mal sehr anstrengend und kann durchaus zeitweise auch frustrierend sein. Wenn man z.B. viel Mühe in eine Auseinandersetzung gesteckt hat und dann an der Entscheidung trotz  besserer Argumente nichts ändern kann. Aber: Man stelle sich vor, wie es in den hessischen Schulen heute aussähe, gäbe es  keine aktiven GEW Personalräte, die immer wieder Transparenz und Gleichbehandlung und die Einhaltung der Rechte der   Kolleginnen und Kollegen einforderten.

Personalräte können Vorgänge und Probleme offen legen, öffentlich machen und so eine breitere Diskussion ermöglichen, damit  problematische Veränderungen nicht stillschweigend durchgezogen, sondern alternative Optionen entwickelt werden können.  Kompetente und konsequente Personalratsarbeit ist ohne Unterstützung der GEWerkschaft nicht denkbar. Für die GEW ist die   Zusammenarbeit mit Personalräten, ihre Unterstützung durch die politische Arbeit und Diskussionen, durch Informationen, durch  konkrete Tipps und Vorschläge, die rechtliche Beratung und Schulungen ein wichtiges Standbein der Arbeit.

Auch wenn die Aufgaben der Personalräte umfangreich und sehr vielfältig sind: Die Kolleginnen und Kollegen brauchen aktive GEW  Personalräte an allen Schulen, Studienseminaren, bei den Staatlichen Schulämtern und beim Kultusministerium. Die Größe    der GEW, ihre vielfältige Mitgliedschaft, ihre hohe politische und rechtliche Kompetenz sind die beste Gewähr dafür, dass unsere  Kolleginnen und Kollegen mit ihren Aufgaben als Personalrat nichwt alleine stehen, dass sie in allen Bereichen die erforderliche  Unterstützung erhalten.

Angela Scheffels
Referat Mitbestimmung
GEW Hessen