Angestellte in den Schulen wählen GEW

Für Sie im Hauptpersonalrat

HLZ 4/2016: Personalratswahlen

80,5 Prozent der Angestellten im hessischen Schuldienst stimmten bei den Personalratswahlen im Mai 2012 für die Arbeitnehmerliste der GEW. Die Liste des Beamtenbunds kam auf 17,1 Prozent . Und das hat gute Gründe, denn die Kolleginnen und Kollegen vertrauen auf die Kompetenz und die konsequente Interessenvertretung durch die Gewerkschaften im DGB.

Die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst sind im Wandel. Steigende Anforderungen, Arbeitsverdichtung, Arbeitszeitverlängerung durch die Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit, zunehmende Verwaltungs- und Organisationsaufgaben, Um- und Restrukturierungen und mangelnde Wertschätzung durch den Arbeitgeber belasten alle Beschäftigten in den Schulen gleichermaßen. Die GEW engagiert sich als Gewerkschaft im DGB aber ganz besonders für die Belange der Angestellten. Die Interessenvertretung in den Schul- und Gesamtpersonalräten und im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer ist dabei für alle Angestellten von besonderer Wichtigkeit, für die angestellten Lehrkräfte mit befristeten und unbefristeten Verträgen genau so wie für die sozialpädagogischen Fachkräfte und die Lehrerinnen und Lehrer im herkunftssprachlichen Unterricht.

GEW: Kompetent und solidarisch in Tariffragen

Über 4.500 Kolleginnen und Kollegen arbeiten in hessischen Schulen mit einem befristeten Vertretungsvertrag. Seitdem das Bundesarbeitsgericht 2012 seine Rechtsprechung zu Kettenverträgen geändert hat und diese veränderte Sichtweise in einem von der GEW erstrittenen Urteil des Arbeitsgerichts Gießen bestätigt wurde, haben viele Kolleginnen und Kollegen mit dem Rechtsschutz der GEW die Entfristung ihres Arbeitsvertrags eingeklagt.

In der Tarifverhandlungen im April 2015 haben das Land Hessen und die Gewerkschaften vereinbart, über den Zeitraum zu verhandeln, nach dem eine Übernahme erfolgen muss. Die derzeitige Gesamtbeschäftigungsdauer von 8,5 Jahren ist für die GEW nicht akzeptabel. Befristungen müssen die Ausnahme sein und sie müssen eine Zukunftsperspektive in Form einer Übernahme und mit Angeboten einer berufsbegleitenden Nachqualifizierung bieten. Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe der HLZ waren die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

Die GEW-Personalräte setzen sich weiterhin für gute Arbeitsbedingungen im herkunftssprachlichen Unterricht ein. Auch für die Inklusion und die Integration brauchen wir Lehrkräfte im herkunftssprachlichen Unterricht, die nicht stundenweise von Schule zu Schule hetzen und für Schülerinnen, Schüler und Eltern nur im Eiltempo ansprechbar sind.

Angestellte in den Schulen brauchen die GEW und starke Personalräte auch in den Tarifrunden. Auch 2015 wiederholte die Landesregierung den Versuch, die Beschäftigten in Hessen von der Gehaltsentwicklung in den anderen Bundesländern abzukoppeln. Doch wie der Abschluss zeigt, scheiterte dieser Vorstoß deutlich.
Die GEW und die anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes erzielten für den Tarifvertrag Hessen (TVH) dank der Streikbereitschaft der Beschäftigten einen starken Verhandlungsabschluss, der dem Ergebnis im Bereich der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) in nichts nachsteht. Auch der Angriff auf die Leistungen der Zusatzversorgung bei der VBL konnte weitgehend abgewehrt werden. In diesen Tagen erhalten auch die Angestellten des Landes Hessen die 2015 vereinbarte zweite Erhöhung der Gehälter um 2,4 Prozent.

GEW fordert Entgeltordnung für Lehrkräfte

Trotz solidarischer gewerkschaftlicher Aktionen ist ein Problem weiter ungelöst: Die Forderung der GEW, dass endlich auch die Gehälter der Lehrkräfte in einer Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO) zwischen den Tarifparteien vereinbart und nicht einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden, konnte auch 2015 nicht durchgesetzt werden. Ein hessischer „Alleingang“ erschien uns da nicht erfolgversprechend. Die GEW hält an dem Ziel der gleichen Bezahlung für angestellte Lehrkräfte fest und hat deshalb – anders als der Deutsche Beamtenbund – das Angebot der Arbeitgeber nicht unterschrieben.

Kompetente Personalräte sind auf jeder Stufe der Personalvertretung unverzichtbar:

Wer, wenn nicht die GEW, organisiert die Interessenvertretung der Angestellten in den Schulen?
Wer, wenn nicht die GEW, schult die Personalräte, damit sie Arbeitsverträge und Eingruppierungen sachkundig beurteilen können?

Dazu brauchen wir klare GEW-Mehrheiten auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an den Schulen! So können und werden wir auch weiterhin die Interessen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kompetent vertreten.

Für Sie im Hauptpersonalrat

Auf den ersten Plätzen der GEW-Liste für die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kandidieren für den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL):

bei den Frauen: Annette Karsten, Erzieherin aus Hofgeismar, und Katica Stanimirov, Lehrerin im herkunftssprachlichen Unterricht aus Schwalbach
bei den Männern: Rainer Beyers, sozialpädagogische Fachkraft aus Korbach, und Adnan Yildirim, Lehrer im her­kunfts­sprachlichen Unterricht aus Dautphetal
„Angestellte“ oder „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“?

Nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) gibt es neben der Gruppe der Beamtinnen und Beamten die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Weil aber auch Beamte Arbeitnehmer sind und keine Arbeitgeber, spricht man in den Schulen weiter von „Angestellten“, wenn man die Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis oder die sozialpädagogischen Fachkräfte meint. Der Artikel folgt diesem Sprachgebrauch.